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   LAG Köln, 14.02.2023 - 4 Sa 558/22   

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LAG Köln, 14.02.2023 - 4 Sa 558/22 (https://dejure.org/2023,7849)
LAG Köln, Entscheidung vom 14.02.2023 - 4 Sa 558/22 (https://dejure.org/2023,7849)
LAG Köln, Entscheidung vom 14. Februar 2023 - 4 Sa 558/22 (https://dejure.org/2023,7849)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 1 Absatz 1 Satz 1 KSchG; § 1 Absatz 3 KSchG
    Betriebsstilllegung; unternehmerische Entscheidung; greifbare Formen; Sozialauswahl; gemeinsamer Betrieb

  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 613a ; BEEG § 18 Abs. 1
    Kündigung aus innerbetrieblichen Gründen; Begrenzte gerichtliche Überprüfung der unternehmerischen Entscheidung; Betriebsstilllegung als dringendes betriebliches Erfordernis i.S.d. § 1 Abs. 2 S. 1 KSchG ; Geplante Stilllegung des Betriebs und betriebsbedingte Kündigung; ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (24)

  • BAG, 16.02.2012 - 8 AZR 693/10

    Betriebsbedingte Kündigung - Betriebsstilllegung

    Auszug aus LAG Köln, 14.02.2023 - 4 Sa 558/22
    Die Stilllegung des gesamten Betriebes durch den Arbeitgeber gehört zu den dringenden betrieblichen Erfordernissen i.S. von § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG, die einen Grund zur sozialen Rechtfertigung einer Kündigung abgeben können (BAG NZA-RR 2012, 570; BAG vom 16.02.2012 - 8 AZR 693/10; Erfk/Oetker, § 1 KSchG Rn. 277).

    Über diese Entschlussfassung hinaus muss der Arbeitgeber substantiiert vortragen, dass auch die geplanten Maßnahmen selbst zum Zeitpunkt der Kündigung bereits greifbare Formen angenommen haben (BAG vom 16.02.2012 - 8 AZR 693/10).

    Der Umfang der Darlegungslast hängt dabei auch davon ab, wie sich der gekündigte Arbeitnehmer auf die vom Arbeitgeber gegebene Begründung der Kündigung einlässt (BAG vom 16.02.2012 - 8 AZR 693/10).

  • BAG, 27.11.2003 - 2 AZR 48/03

    Betriebsbedingte Kündigung - Gemeinschaftsbetrieb - Sozialauswahl

    Auszug aus LAG Köln, 14.02.2023 - 4 Sa 558/22
    Ist im Zeitpunkt der Kündigung einer der beiden Betriebe, die einen Gemeinschaftsbetrieb gebildet haben, stillgelegt, so sind damit die Arbeitgeberfunktionen im Bereich der sozialen und personellen Angelegenheiten sowie die unternehmerischen Funktionen im Bereich der wirtschaftlichen Angelegenheiten dem vormals einheitlichen Leitungsapparat der beteiligten Unternehmen entzogen, der Gemeinschaftsbetrieb aufgelöst und damit die "gemeinsame Klammer", die eine unternehmensübergreifende Sozialauswahl veranlasst hat, entfallen (BAG vom 27.11.2003, 2 AZR 48/03).

    Damit fehlt es für eine Sozialauswahl zwischen den Arbeitnehmern des ursprünglichen Gemeinschaftsbetriebs an der Vergleichbarkeit (BAG vom 27.11.2003, 2 AZR 48/03).

  • ArbG Aachen, 03.02.2022 - 7 Ca 1917/21
    Auszug aus LAG Köln, 14.02.2023 - 4 Sa 558/22
    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Aachen vom 03.02.2022 - 7 Ca 1917/21 - wird zurückgewiesen.

    Die Klägerin beantragt, das Urteil des Arbeitsgerichts Aachen vom 03.02.2022, Az. 7 Ca 1917/21 abzuändern und festzustellen, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis durch die ordentliche Kündigung der Beklagten vom 30.06.2021 nicht mit dem 30.09.2021 sein Ende gefunden hat, sondern über diesen Zeitpunkt hinaus unverändert fortbesteht.

  • BAG, 21.04.2005 - 2 AZR 132/04

    Änderungskündigung

    Auszug aus LAG Köln, 14.02.2023 - 4 Sa 558/22
    Eine ordentliche Beendigungskündigung ist nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit daher ausgeschlossen, wenn die Möglichkeit besteht, den Arbeitnehmer auf einem anderen freien Arbeitsplatz, auch zu geänderten Arbeitsbedingungen, weiter zu beschäftigen (BAG 21.04.2005 - 2 AZR 132/04).
  • BAG, 13.08.2008 - 7 ABR 21/07

    Gemeinschaftsbetrieb

    Auszug aus LAG Köln, 14.02.2023 - 4 Sa 558/22
    Diese einheitliche Leitung muss sich auf die wesentlichen Funktionen eines Arbeitgebers in sozialen und personellen Angelegenheit erstrecken (BAG vom 13.02.2013, 7 ABR 36/11; 13.08.2008, 7 ABR 21/07).
  • BAG, 13.02.2013 - 7 ABR 36/11

    Gemeinsamer Betrieb mehrerer Unternehmen

    Auszug aus LAG Köln, 14.02.2023 - 4 Sa 558/22
    Diese einheitliche Leitung muss sich auf die wesentlichen Funktionen eines Arbeitgebers in sozialen und personellen Angelegenheit erstrecken (BAG vom 13.02.2013, 7 ABR 36/11; 13.08.2008, 7 ABR 21/07).
  • BAG, 09.12.2009 - 7 ABR 38/08

    Betrieb und Betriebsteil

    Auszug aus LAG Köln, 14.02.2023 - 4 Sa 558/22
    Ein Betrieb ist eine organisatorische Einheit, innerhalb derer der Arbeitgeber zusammen mit den von ihm beschäftigten Arbeitnehmern bestimmte arbeitstechnische Zwecke fortgesetzt verfolgt (BAG vom 09.12.2009, 7 ABR 38/08).
  • BAG, 18.09.2003 - 2 AZR 139/03

    Betriebsbedingte Kündigung in Konzernbetrieb - Kündigung; Konzern;

    Auszug aus LAG Köln, 14.02.2023 - 4 Sa 558/22
    Der Inhaber des stillzulegenden Betriebs ist damit nicht mehr in der Lage, eine Weiterbeschäftigung seiner Arbeitnehmer, denen wegen der Stilllegung betriebsbedingt zu kündigen ist, in dem fortgeführten Betrieb des anderen Unternehmers rechtlich durchzusetzen (BAG vom 18.09.2003, 2 AZR 139/03).
  • BAG, 23.02.2012 - 2 AZR 548/10

    Betriebsbedingte Kündigung - Reduzierung des Arbeitsvolumens und Kurzarbeit

    Auszug aus LAG Köln, 14.02.2023 - 4 Sa 558/22
    Eine Kündigung aus innerbetrieblichen Gründen ist gerechtfertigt, wenn sich der Arbeitgeber zu einer organisatorischen Maßnahme entschließt, bei der im Rahmen der innerbetrieblichen Umsetzung das Bedürfnis für die Weiterbeschäftigung eines oder mehrerer Arbeitnehmer entfällt (BAG NZA 2012, 852; BAG 16.12.2010 - 2 AZR 770/09; ErfK/Oetker, § 1 KSchG Rn. 211 f).
  • BAG, 31.07.2014 - 2 AZR 422/13

    Betriebsbedingte Kündigung - unternehmerische Entscheidung

    Auszug aus LAG Köln, 14.02.2023 - 4 Sa 558/22
    Erforderlich ist eine entsprechende Prognose (BAG 31.7.2014 - 2 AZR 422/13).
  • BAG, 16.12.2010 - 2 AZR 770/09

    Betriebsbedingte Kündigung - Abbau einer Hierarchieebene

  • BAG, 20.06.2013 - 2 AZR 271/12

    Betriebsbedingte Kündigung - Leiharbeitsverhältnis - Sozialauswahl

  • BAG, 15.12.2011 - 8 AZR 692/10

    Betriebsstilllegung - selbständiger Betriebsteil - Abgrenzung zum

  • BAG, 21.09.2006 - 2 AZR 607/05

    Betriebsbedingte Änderungskündigung - Änderungsangebot - Weiterbeschäftigung auf

  • BAG, 05.06.2008 - 2 AZR 107/07

    Betriebsbedingte Kündigung - freier Arbeitsplatz

  • BAG, 24.09.2015 - 2 AZR 3/14

    Betriebsbedingte Kündigung - freier Arbeitsplatz

  • BAG, 26.03.2015 - 2 AZR 478/13

    Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl

  • BAG, 07.04.2011 - 8 AZR 730/09

    Betriebsübergang - Übergang eines Teilbetriebs - Teilbetrieb beim

  • BAG, 24.05.2005 - 8 AZR 333/04

    Betriebsübergang bei Fremdvergabe der Reinigung

  • BAG, 17.06.1999 - 2 AZR 456/98

    Betriebsbedingte Kündigung - Unternehmerentscheidung - Tarifliche

  • BAG, 15.12.2005 - 6 AZR 199/05

    Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl

  • LAG Rheinland-Pfalz, 16.03.2005 - 9 Sa 994/04

    Sozialauswahl und Unternehmensbezogenheit

  • LAG Hessen, 12.05.2006 - 12 Sa 953/04

    Betriebsbedingte Kündigung - außertarifliche Angestellte - Sozialauswahl -

  • LAG Rheinland-Pfalz, 15.11.2007 - 4 Sa 154/07

    Betriebsbedingte Kündigung - Konzernkündigungsschutz - freier Arbeitsplatz -

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   LAG Düsseldorf, 30.11.2022 - 4 Sa 558/22   

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LAG Düsseldorf, 30.11.2022 - 4 Sa 558/22 (https://dejure.org/2022,34633)
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